Die Sicherheitsprüfung von Arbeitsmittel und Arbeitsplätzen wird durch die UVV gesetzlich vorgeschrieben. Sinn und Zweck der Vorschrift ist der Schutz von Beschäftigten vor Unfällen und gesundheitlichen Schäden, die durch die Verwendung von Maschinen und Geräten, Fahrzeugen und Anlagen entstehen können. Durch die UVV Prüfungen werden technische Arbeitsmittel auf Funktionsfähigkeit und deren ordnungsgemäßen Zustand gecheckt. Auch die organisatorischen Umstände von Arbeitsbedingungen und die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften fallen unter eine Prüfung. Hinter der Abkürzung UVV steht die Unfallverhütungsvorschrift.

Wer darf die UVV Prüfungen durchführen?

Nur qualifizierte Fachkräfte dürfen die UVV-Prüfung durchführen. Personen, die für die Prüfung zugelassen sind haben eine entsprechende Ausbildung, verfügen über Erfahrung und nutzen die passende Ausrüstung. Bei der Prüfung werden die Ergebnisse in einem Prüfprotokoll dokumentiert. Das Dokument muss dem Arbeitgeber und zuständigen Behörden vorgelegt werden. Werden Mängel erkannt oder Gefahren festgestellt, sind diese unverzüglich zu beseitigen oder abzusichern. Die UVV Prüfung wird periodisch ausgeführt. Der Prüfungsintervall ist abhängig von Art und Einsatz der Arbeitsmittel.

Mehr als nur gesetzliche Pflichterfüllung

Es werden durch die Prüfung nicht nur gesetzliche Pflichten erfüllt. Die Prüfung ist sinnvoll investierte Zeit und Kraft, um die Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigen zu gewährleisten. So können Unfälle vermieden und Haftungsrisiken minimiert werden. Ein weiterer Effekt ist die Senkung der Betriebskosten und damit im stark im Interesse des Unternehmens. Des Weiteren erhöht sich die Qualität und Produktivität, denn die Arbeitsmittel sind zuverlässig verfügbar. Die UVV Prüfung stellt somit einen gewichtigen Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes dar.

Wie oft muss die Prüfung durchgeführt werden?

Je nach Art und Einsatz von Arbeitsmittel gestaltet sich die Häufigkeit der UVV Prüfung. Gesetzliche Vorgaben können sich nach Branche und Tätigkeit unterscheiden. Die UVV Prüfung muss generell ein Mal im Jahr stattfinden. Besondere Arbeitsmittel müssen in kürzeren oder längeren Prüfintervallen untersucht werden. Die jeweiligen Prüfperioden sind in der Unfallverhütungsvorschrift geregelt. Der Arbeitgeber ist allerdings dazu verpflichtet sich genauestens darüber zu informieren, welche Prüffristen für die von ihm eingesetzten Arbeitsmittel gelten.

Was ist bei Mängeln und Gefahren zu tun?

Werden Gefahren entdeckt oder Mängel aufgedeckt während eine Prüfung, muss der Arbeitgeber unverzüglich handeln. Gefahren und Mängel müssen sofort behoben bzw. vermieden werden. In der Praxis kann das bedeuten, dass ein betroffenes Arbeitsmittel sofort repariert, ausgetauscht oder stillgelegt werden muss. Es gilt eine sofortige Informationspflicht der Beschäftigten gegenüber, die über Risiken informiert und geschult werden müssen. In einem Nachprüfprotokoll sind die Mängel und Gefahren zu fixieren. Die Nachprüfung muss zudem innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen. Bei Mängeln oder Gefahren, die nicht beseitigt oder abgesichert werden, macht sich der Arbeitgeber strafbar und kann haftbar gemacht werden.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Von Helmut

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